und Hypothekenzinsfußes -- in der 
ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten 
Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in 
Anspruch zu nehmen. 
Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den 
folgenden Erwägungen. 
* * * * * 
Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 
200 Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an 
nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an 
Inventar der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich 
vorfindet und alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert 
veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher 
bestimmen, so bietet doch die Einkommens-und Vermögensstatistik 
genügende Anhaltspunkte dafür, daß die untere Grenze nicht weniger 
als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme diese Ziffer hier an -- 
eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die Schlußfolgerungen 
würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn eine viel 
niedrigere Zahl eingesetzt würde. 
Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit 
hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen 
von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles 
in Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand 
der Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren 
Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, 
daß alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen
reinen Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch 
immer geschätzt werden nach dem Nutzwert oder Ertragswert, den sie 
für den Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie 
als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem 
Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann. 
Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem 
ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen Verbrauch Mittel der 
Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, 
sehr eigenartigen Wert: ohne dem Verbrauch oder der Minderung zu 
unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem 
Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, 
ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an seiner 
Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben. 
Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des 
Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst 
die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich 
selbst ist -- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite 
Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als die Institution der 
Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm 
zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet hielt. 
Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen für jede 
Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, die Objekte 
desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein können, sondern 
daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden -- d. h. daß die 
Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt und 
gesteigert sei, damit immer solche sich finden müssen, welche diese 
Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß 
zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und 
Rechtsschutz, dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr 
zeitweilig aus der Hand und in die Verwahrung anderer zu geben. 
Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des 
Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, 
ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen 
Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu
veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche 
Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. Wenn diese 
Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 
Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen Familien oder 
Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist jedoch 
selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn es auch 
gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung mitbegriffen 
wird, doch nicht reiner Zins, sondern Äquivalent für irgend eine Art 
von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im besondern also der 
Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- oder 
Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in landwirtschaftlicher 
oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, ebenso auch aller 
Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den Charakter von 
Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige Vermögensertrag, 
der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch, 
wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte 
Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, 
Pachtgelder u. dergl. 
Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in 
Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von 
sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich 
die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, 
so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller 
Arbeitenden im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller 
Besitzenden durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar 
dafür aufzubringen hat, daß die Eigentümer der Objekte des 
Nationalvermögens diese Objekte der Arbeit des ganzen Volkes als 
Mittel der Gütererzeugung vorhalten oder darleihen. 
Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in 
Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500    
    
		
	
	
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