Die Gründung des Deutschen 
Zollvereins by 
 
Heinrich von Treitschke 
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Title: Die Gründung des Deutschen Zollvereins 
Author: Heinrich von Treitschke 
Release Date: October, 17 2007 [Ebook #23065] 
Language: German 
Character set encoding: ISO 8859-1 
***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE 
GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS*** 
 
Die Gründung des Deutschen Zollvereins 
by Heinrich von Treitschke
Edition 01 , (October, 17 2007) 
 
Die Gründung des Deutschen Zollvereins 
 
Dargestellt von 
Heinrich v. Treitschke 
 
CONTENTS 
Die Gründung des Deutschen Zollvereins. Vorwort 1. Maaßen und das 
neue Preußische Zollgesetz. 2. Der Kampf gegen das preußische 
Zollgesetz und der erste preußische Zollvertrag. 3. Der Kampf um das 
preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen. 4. Die Darmstädter 
Zollkonferenzen. 5. Motzs deutsche Handelspolitik. 6. Der Zollkrieg 
und die ersten Zollvereine. a) Die Stuttgarter Zollkonferenzen. b) Der 
preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische Zollverein. c) 
Der Mitteldeutsche Handelsverein. d) Preußens Sieg. 
Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag. 7. Der Deutsche Zollverein. a) 
Kurhessens Beitritt. b) Beitritt des Süddeutschen Zollvereins. c) 
Anschluß von Sachsen und Thüringen. d) Politische Bedeutung des 
Deutschen Zollvereins. Register. 
 
DIE GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS. 
 
Vorwort 
Ein Quellenbuch mit Urkunden, Briefen und sonstigen Aktenstücken 
zur Geschichte des Deutschen Zollvereins dürfte auf allgemeines 
Interesse kaum rechnen und müßte bei der Länge der Zeit, über die sich 
die Verhandlungen hinschleppten, nur ein kümmerlicher Torso sein,
der niemand gefiele. Dagegen darf die klassische Darstellung, die 
Heinrich v. Treitschke in seiner Deutschen Geschichte im 19. 
Jahrhundert dieser größten Schöpfung der Friedensregierung Friedrich 
Wilhelms III. gewidmet hat, selbst den Wert einer Quelle beanspruchen, 
da sie auf einem umfassenden Studium aller in Betracht kommenden 
Akten und Briefwechsel beruht, von denen die wenigsten der 
wissenschaftlichen Forschung bisher durch den Druck zugänglich 
gemacht sind. 
Im folgenden sind die in Betracht kommenden Kapitel der Deutschen 
Geschichte mit geringen Auslassungen, die vom Leser wohl nirgends 
als Lücken empfunden werden dürften, mit freundlich gewährter 
Erlaubnis der Verlagsbuchhandlung zu einer Einheit zusammengefaßt 
und wirken in dieser Form fast wuchtiger als in der Verstreuung über 
drei dicke Bände, wie sie der chronologische Aufbau des alle Seiten 
des deutschen Lebens umspannenden Werkes mit sich bringt. Sie reden 
eine so eindringliche Sprache von einer jammervollen Vergangenheit 
deutschen Kleinlebens, daß man nur wünschen kann, daß die Stimme 
des tapferen Rufers im Streit für nationale Einigung auch weiterhin 
gehört werde, nachdem ihn selbst schon seit Jahren der kühle Rasen 
deckt. 
Leipzig, 19. Mai 1913. 
*Horst Kohl.* 
 
1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz. 
In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die 
Umgestaltung des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; 
man hatte sich begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern 
aufzulegen und in Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen 
eine Akzise von 8 1{~FRACTION SLASH~}3 Prozent des Wertes zu 
gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen noch 67 
verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem 
die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das
schwedische Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden 
endlich seit Aufhebung der napoleonischen Douanen ein 
schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese unerträgliche 
Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete 
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch 
in dem chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des 
verarmten Staates von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, 
in den Provinzen links von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich 
anerkannt und tarifiert werden. Schon längst bemerkte der König mit 
Besorgnis, wie schwer der gesetzliche Sinn des Volkes durch die 
Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems geschädigt wurde. Seit die 
bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich ansiedelten, nahm 
der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815 
versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur 
zwei Pfund Kaffee. 
Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu 
rascher Tat. Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu 
Warschau wegen der Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 
1815 zu verhandeln begannen, stellte sich bald heraus, daß Hardenberg 
in Wien von dem Fürsten Czartoryski überlistet worden war. Die 
scheinbar so harmlosen Bestimmungen des Vertrags über die freie 
Durchfuhr und den freien Verkehr mit den Landeserzeugnissen aller 
vormals polnischen Landschaften legten dem preußischen Staate fast 
nur Pflichten auf, da sein Gebiet das Durchfuhrland bildete. Um der 
Abrede buchstäblich zu genügen, hätte Preußen seine polnischen 
Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch eine Zollinie trennen 
müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine alte 
Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied, 
unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte, 
seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit 
zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein 
willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten 
und Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische 
Gebiete hineinzutragen. Sie erdreisteten sich,    
    
		
	
	
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