Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bd.1, Mitteldeutschland, 1914

Georg Dehio
Handbuch der deutschen
Kunstdenkmäler,
by Georg
Dehio

The Project Gutenberg EBook of Handbuch der deutschen
Kunstdenkmäler,
Bd.1, Mitteldeutschland, 1914 by Georg Dehio
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Title: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bd.1,
Mitteldeutschland, 1914
Author: Georg Dehio
Release Date: October 4, 2006 [Ebook #19460]
Language: German
Character set encoding: ISO 8859-1
***START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK HANDBUCH
DER DEUTSCHEN KUNSTDENKMÄLER, BD.1,
MITTELDEUTSCHLAND, 1914***

[Mitteldeutschland]

Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Bd.1, Mitteldeutschland,
1914
by Georg Dehio

Draft Edition!, (October 4, 2006)

Deutscher Verein für Kunstwissenschaft Georg Dehio Handbuch der
Deutschen Kunstdenkmäler Begründet vom Tage für Denkmalspflege
Erster Band Mitteldeutschland Zweite Auflage BERLIN Verlegt bei
Ernst Wasmuth A.-G. 1914

INHALT
Vorwort. Verzeichnis der Abkürzungen. a) Nach Begriffsgruppen. b)
Nach dem Alphabet. A B C D E F G H I J K und C L M N O P Q R S T
U V W Z Ortsverzeichnis geordnet nach Staaten und
Verwaltungsbezirken. Künstlerverzeichnis.

[Blank Page]

VORWORT.
Die erste Auflage dieses Werkes erschien in fünf Bänden in den Jahren
1905-1912. Ich beginne die zweite mit dem Ausdruck des Dankes an
alle, die mich bei der Ausführung der ersten unterstützt haben. Ihre

Zahl ist so groß, daß ich sie nicht einzeln nennen kann. An der Spitze
steht die Dankespflicht gegen Seine Majestät den Deutschen Kaiser,
der auf Antrag des Tages für Denkmalpflege durch Allerhöchsten Erlaß
vom 27. März 1904 die finanzielle Grundlage des Unternehmens
sichergestellt hatte. Die erste Anregung war von dem Unterzeichneten
auf der im Jahre 1899 in Straßburg tagenden Generalversammlung der
Deutschen Geschichtsvereine gegeben worden. Der erste Tag für
Denkmalpflege, Dresden 1900, setzte die Erörterung fort und erklärte
sich hinsichtlich der Wünschbarkeit lebhaft zustimmend, die
Ausführbarkeit allerdings wurde mehrfach angezweifelt. Unter diesen
Umständen mußte ich selbst die Arbeit übernehmen, wohl wissend, daß
sie mich auf eine längere Reihe von Jahren vollständig in Anspruch
nehmen werde. Sie zu einem ersprießlichen Ende zu führen wäre mir
auch nicht möglich gewesen ohne die treue und unermüdliche
Unterstützung der mir beigegebenen Kommission. Sie bestand aus
Hugo Lörsch, Cornelius Gurlitt und Adolf von Oechelhäuser. Für
Lörsch, dessen Tod wir im Jahre 1907 zu beklagen hatten, trat Paul
Clemen ein. Die Jahre des Zusammenarbeitens mit ihnen werden mir
stets in dankbarer Erinnerung bleiben.
Jetzt mit der zweiten Auflage tritt das Handbuch unter die Fürsorge des
Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft. Die grundlegende erste
Bearbeitung hatte notwendig das Werk eines einzelnen sein müssen;
die nun folgende nachprüfende und ergänzende Kleinarbeit ist nur
denkbar in der Verteilung auf viele. Das Einfachste und Wirksamste
wäre, wenn die Herren Konservatoren es sich zur Gewohnheit machen
könnten, bei ihren amtlichen Denkmälerbesichtigungen und bei ihrer
Kenntnisnahme von der lokalen Forschung stets einen Blick auf das
Handbuch zu werfen und die ihnen nötig erscheinenden Berichtigungen
und Nachträge gleichlaufend einzuzeichnen. Auf diese Weise würde
ohne besondere Mühewaltung, fast automatisch, die Sammlung des
Materials sich bewerkstelligen lassen. Außerdem wiederhole ich meine
an alle Benutzer gerichtete alte Bitte, mich auf etwaige Irrtümer oder
Lücken, mögen sie auch noch so geringfügig sein, aufmerksam zu
machen. Sie werden damit den Dank aller anderen Mitbenutzer sich
verdienen.

Aus den zahlreichen im Laufe der Jahre mir mündlich oder schriftlich
zugegangenen Beurteilungen entnehme ich, daß die Einrichtung des
Buches sich bewährt hat, sie konnte somit ohne wesentliche
Veränderungen in die neue Auflage herübergenommen werden. Vor
allem hat es Zustimmung gefunden, daß das Handbuch unter Verzicht
auf Vollständigkeit, die ein Vorrecht der amtlichen Inventare bleiben
muß, nur Sichtung und Auswahl gibt. Welche Gegenstände
aufzunehmen, welche auszuschließen seien, das wird immer erneuter
Überlegung bedürfen, und ich bitte, auch in dieser Hinsicht mir mit
Ratschlägen fernerhin zu Hilfe zu kommen. Keinesfalls sollte der
bisher erreichte Umfang der einzelnen Bände in Zukunft wesentlich
anschwellen dürfen.
Wenn dieses bei dem vorliegenden ersten Bande einigermaßen dennoch
eingetreten ist, so ist es eine Folge des gerade hier sehr starken
Nachschubs der Inventare. Zur Zeit der ersten Auflage waren etwa zwei
Fünftel des Gebietes noch nicht inventarisiert, jetzt fehlen nur noch der
bayrische Bezirk Oberfranken und wenige Ämter in Unterfranken und
dem Königreich Sachsen.
Eine Veränderung, an deren beifälliger Aufnahme ich nicht zweifle,
besteht in der Einschränkung der Abkürzungen. Ganz zu entbehren
waren sie nicht, wenn anders eine noch weitergehende Erhöhung der
Seitenzahl vermieden werden sollte. Strittiger wird das Urteil über eine
zweite Veränderung sein: die Weglassung der Literaturangaben. Ich
habe mich dazu erst nach langer Überlegung entschlossen. Die Gründe
sind folgende: 1. Vollständigkeit ist von vornherein ausgeschlossen;
soll aber nur eine Auswahl gegeben werden, so fehlt dafür jede
konsequent anwendbare Begrenzung. 2. Es kommt nicht selten vor, daß
der wichtigste Beitrag zur Beurteilung eines Denkmals nicht
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