Die Gründung des Deutschen Zollvereins

Heinrich von Treitschke
Die Gründung des Deutschen
Zollvereins by

Heinrich von Treitschke
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Title: Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Author: Heinrich von Treitschke
Release Date: October, 17 2007 [Ebook #23065]
Language: German
Character set encoding: ISO 8859-1
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GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS***

Die Gründung des Deutschen Zollvereins
by Heinrich von Treitschke

Edition 01 , (October, 17 2007)

Die Gründung des Deutschen Zollvereins

Dargestellt von
Heinrich v. Treitschke

CONTENTS
Die Gründung des Deutschen Zollvereins. Vorwort 1. Maaßen und das
neue Preußische Zollgesetz. 2. Der Kampf gegen das preußische
Zollgesetz und der erste preußische Zollvertrag. 3. Der Kampf um das
preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen. 4. Die Darmstädter
Zollkonferenzen. 5. Motzs deutsche Handelspolitik. 6. Der Zollkrieg
und die ersten Zollvereine. a) Die Stuttgarter Zollkonferenzen. b) Der
preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische Zollverein. c)
Der Mitteldeutsche Handelsverein. d) Preußens Sieg.
Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag. 7. Der Deutsche Zollverein. a)
Kurhessens Beitritt. b) Beitritt des Süddeutschen Zollvereins. c)
Anschluß von Sachsen und Thüringen. d) Politische Bedeutung des
Deutschen Zollvereins. Register.

DIE GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS.

Vorwort
Ein Quellenbuch mit Urkunden, Briefen und sonstigen Aktenstücken
zur Geschichte des Deutschen Zollvereins dürfte auf allgemeines
Interesse kaum rechnen und müßte bei der Länge der Zeit, über die sich
die Verhandlungen hinschleppten, nur ein kümmerlicher Torso sein,

der niemand gefiele. Dagegen darf die klassische Darstellung, die
Heinrich v. Treitschke in seiner Deutschen Geschichte im 19.
Jahrhundert dieser größten Schöpfung der Friedensregierung Friedrich
Wilhelms III. gewidmet hat, selbst den Wert einer Quelle beanspruchen,
da sie auf einem umfassenden Studium aller in Betracht kommenden
Akten und Briefwechsel beruht, von denen die wenigsten der
wissenschaftlichen Forschung bisher durch den Druck zugänglich
gemacht sind.
Im folgenden sind die in Betracht kommenden Kapitel der Deutschen
Geschichte mit geringen Auslassungen, die vom Leser wohl nirgends
als Lücken empfunden werden dürften, mit freundlich gewährter
Erlaubnis der Verlagsbuchhandlung zu einer Einheit zusammengefaßt
und wirken in dieser Form fast wuchtiger als in der Verstreuung über
drei dicke Bände, wie sie der chronologische Aufbau des alle Seiten
des deutschen Lebens umspannenden Werkes mit sich bringt. Sie reden
eine so eindringliche Sprache von einer jammervollen Vergangenheit
deutschen Kleinlebens, daß man nur wünschen kann, daß die Stimme
des tapferen Rufers im Streit für nationale Einigung auch weiterhin
gehört werde, nachdem ihn selbst schon seit Jahren der kühle Rasen
deckt.
Leipzig, 19. Mai 1913.
*Horst Kohl.*

1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.
In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die
Umgestaltung des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen;
man hatte sich begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern
aufzulegen und in Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen
eine Akzise von 8 1{~FRACTION SLASH~}3 Prozent des Wertes zu
gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen noch 67
verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem
die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das

schwedische Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden
endlich seit Aufhebung der napoleonischen Douanen ein
schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese unerträgliche
Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch
in dem chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des
verarmten Staates von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48,
in den Provinzen links von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich
anerkannt und tarifiert werden. Schon längst bemerkte der König mit
Besorgnis, wie schwer der gesetzliche Sinn des Volkes durch die
Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems geschädigt wurde. Seit die
bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich ansiedelten, nahm
der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815
versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur
zwei Pfund Kaffee.
Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu
rascher Tat. Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu
Warschau wegen der Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai
1815 zu verhandeln begannen, stellte sich bald heraus, daß Hardenberg
in Wien von dem Fürsten Czartoryski überlistet worden war. Die
scheinbar so harmlosen Bestimmungen des Vertrags über die freie
Durchfuhr und den freien Verkehr mit den Landeserzeugnissen aller
vormals polnischen Landschaften legten dem preußischen Staate fast
nur Pflichten auf, da sein Gebiet das Durchfuhrland bildete. Um der
Abrede buchstäblich zu genügen, hätte Preußen seine polnischen
Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch eine Zollinie trennen
müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine alte
Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied,
unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte,
seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit
zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein
willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten
und Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische
Gebiete hineinzutragen. Sie erdreisteten sich,
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